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  • EINLEITENDE BEMERKUNGEN

PRESSEKONFERENZ

Christine Lagarde, Präsidentin der EZB,
Luis de Guindos, Vizepräsident der EZB,
Frankfurt am Main, 30. April 2020

Sehr geehrte Damen und Herren, der Vizepräsident und ich freuen uns sehr, Sie zu unserer Pressekonferenz begrüßen zu dürfen. Wir werden Sie nun über die Ergebnisse der heutigen Sitzung des EZB-Rats informieren, an der auch der Exekutiv-Vizepräsident der Kommission, Herr Dombrovskis, teilgenommen hat.

Das Euro-Währungsgebiet steht vor einem Konjunktureinbruch von einer in Friedenszeiten noch nie dagewesenen Größenordnung und Geschwindigkeit. Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19) ist die Wirtschaftstätigkeit in allen Ländern des Euroraums und weltweit weitgehend zum Erliegen gekommen. Umfrageindikatoren für das Verbraucher- und Unternehmervertrauen sind eingebrochen, was auf einen massiven Rückgang des Wirtschaftswachstums und eine drastische Eintrübung der Arbeitsmarktbedingungen hindeutet. Angesichts der großen Unsicherheit darüber, wie schwer die wirtschaftlichen Folgen letztlich sind, könnte das BIP im Euroraum den von Experten der EZB erstellten Wachstumsszenarien zufolge dieses Jahr zwischen 5 % und 12 % zurückgehen. Der Umfang des Rückgangs hängt entscheidend davon ab, wie lange die Eindämmungsmaßnahmen andauern und wie erfolgreich die Maßnahmen zur Abschwächung der wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen und Beschäftigte sind. Im Zuge der allmählichen Lockerung der Eindämmungsmaßnahmen kommt es laut diesen Szenarien zu einer konjunkturellen Wiederbelebung, wenngleich deren Geschwindigkeit und Umfang weiterhin mit großer Unsicherheit behaftet sind. Die Inflation hat sich aufgrund des drastischen Ölpreisrückgangs und einer etwas niedrigeren HVPI-Inflation ohne Energie und Nahrungsmittel verringert.

Die entschlossenen und zielgerichteten Maßnahmen, die wir seit Anfang März ergriffen haben, sind eine wesentliche Unterstützung für die Wirtschaft im Euroraum und vor allem für die am stärksten von der Krise betroffenen Sektoren. So fördern unsere Maßnahmen insbesondere die Liquiditätsbedingungen und tragen dazu bei, die Kreditvergabe an private Haushalte und Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), aufrechtzuerhalten und günstige Finanzierungsbedingungen für alle Sektoren und Länder zu gewährleisten.

Wir begrüßen die Maßnahmen der Länder des Euroraums und der europäischen Institutionen zur Gewährleistung ausreichender Ressourcen im Gesundheitswesen und zur Unterstützung betroffener Unternehmen, Beschäftigter und privater Haushalte. Gleichzeitig sind anhaltende und ehrgeizige Anstrengungen erforderlich, insbesondere durch gemeinsame und koordinierte Maßnahmen, um Abwärtsrisiken entgegenzuwirken und die Erholung zu stützen.

Im Einklang mit seinem Mandat ist der EZB-Rat entschlossen, private Haushalte und Unternehmen angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Verwerfungen und der erhöhten Unsicherheit weiter zu unterstützen, um die mittelfristige Preisstabilität zu gewährleisten.

Dementsprechend beschloss der EZB-Rat heute, die Bedingungen für die gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) weiter zu lockern. Wir beschlossen, den Zinssatz für GLRG-III-Geschäfte im Zeitraum von Juni 2020 bis Juni 2021 auf 50 Basispunkte unter den durchschnittlichen Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems im gleichen Zeitraum zu senken. Darüber hinaus wird der Zinssatz bei Geschäftspartnern, deren anrechenbare Nettokreditvergabe den Schwellenwert für das Wachstum der Kreditvergabe erreicht, im Zeitraum von Juni 2020 bis Juni 2021 nun 50 Basispunkte unter dem durchschnittlichen Zinssatz für die Einlagefazilität im gleichen Zeitraum liegen.

Wir beschlossen zudem, eine neue Reihe nicht gezielter längerfristiger Pandemie-Notfallrefinanzierungsgeschäfte (Pandemic Emergency Longer-Term Refinancing Operations – PELTROs) durchzuführen, um die Liquiditätsbedingungen im Finanzsystem des Euro-Währungsgebiets zu unterstützen und dazu beizutragen, das reibungslose Funktionieren der Geldmärkte aufrechtzuerhalten, indem eine wirksame Absicherung gegen Liquiditätsengpässe bereitgestellt wird. Bei den PELTROs handelt es sich um sieben zusätzliche Refinanzierungsgeschäfte mit Beginn im Mai 2020 und gestaffeltem Laufzeitende zwischen Juli und September 2021 – im Einklang mit der Dauer unserer Maßnahmen zur Lockerung der Kriterien für Sicherheiten. Die PELTROs werden als Mengentender mit Vollzuteilung durchgeführt. Der Zinssatz liegt 25 Basispunkte unter dem während der Laufzeit des jeweiligen PELTRO geltenden durchschnittlichen Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte.

Weitere Einzelheiten zu den Änderungen an den Bedingungen der GLRG III sowie zu unseren neuen PELTROs werden heute Nachmittag um 15:30 Uhr MEZ in separaten Pressemitteilungen bekanntgegeben.

Im Rahmen unseres neuen Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP), das einen Gesamtumfang von 750 Mrd € hat, haben wir seit Ende März Ankäufe getätigt, um den allgemeinen geldpolitischen Kurs zu lockern und den ernsten Risiken der Coronavirus-Pandemie für den geldpolitischen Transmissionsmechanismus und die Aussichten des Euroraums entgegenzuwirken. Diese Ankäufe werden auch weiterhin flexibel über den Zeitverlauf, die Anlageklassen und die Länder hinweg durchgeführt. Wir werden die Nettoankäufe von Vermögenswerten im Rahmen des PEPP so lange fortsetzen, bis die Phase der Coronavirus-Krise nach Einschätzung des EZB-Rats überstanden ist, in jedem Fall jedoch bis Jahresende.

Darüber hinaus werden die Nettoankäufe im Rahmen unseres Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme – APP) im Umfang von monatlich 20 Mrd € zusammen mit den Ankäufen im Zuge des zusätzlichen vorübergehenden Rahmens in Höhe von 120 Mrd € bis zum Ende des Jahres fortgesetzt. Wir gehen weiterhin davon aus, dass die monatlichen Nettoankäufe von Vermögenswerten im Rahmen des APP so lange fortgesetzt werden, wie dies für die Verstärkung der akkommodierenden Wirkung unserer Leitzinsen erforderlich ist, und dass sie beendet werden, kurz bevor wir mit der Erhöhung der EZB-Leitzinsen beginnen.

Wir beabsichtigen darüber hinaus, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere weiterhin bei Fälligkeit für längere Zeit über den Zeitpunkt hinaus, zu dem wir mit der Erhöhung der Leitzinsen beginnen, vollumfänglich wieder anzulegen und in jedem Fall so lange wie erforderlich, um günstige Liquiditätsbedingungen und eine umfangreiche geldpolitische Akkommodierung aufrechtzuerhalten.

Ferner beschlossen wir, die Leitzinsen der EZB unverändert zu belassen. Wir gehen davon aus, dass sie so lange auf ihrem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben werden, bis wir feststellen, dass sich die Inflationsaussichten in unserem Projektionszeitraum deutlich einem Niveau annähern, das hinreichend nahe, aber unter 2 % liegt, und dass sich diese Annäherung in der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation durchgängig widerspiegelt.

Gemeinsam mit den bereits bestehenden erheblichen geldpolitischen Impulsen werden diese Maßnahmen die Liquiditäts- und Finanzierungsbedingungen unterstützen und dazu beitragen, die reibungslose Kreditvergabe an die Realwirtschaft aufrechtzuerhalten. Zugleich ist der EZB-Rat vor dem Hintergrund des sich derzeit rasch wandelnden wirtschaftlichen Umfelds weiterhin fest entschlossen, innerhalb seines Mandats alles zu tun, was erforderlich ist, um die Menschen im Euroraum in dieser äußerst schwierigen Zeit zu unterstützen. Das bezieht sich zuallererst auf unsere Rolle bei der Gewährleistung der Transmission unserer Geldpolitik in allen Bereichen der Wirtschaft und in allen Ländern zur Erfüllung unseres Preisstabilitätsmandats. Wir sind daher voll und ganz bereit, das PEPP aufzustocken und dessen Zusammensetzung anzupassen, im notwendigen Umfang und für so lange wie erforderlich. In jedem Fall ist der EZB-Rat bereit, alle seine Instrumente gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass sich die Teuerungsrate – im Einklang mit der Verpflichtung des EZB-Rats auf Symmetrie – auf nachhaltige Weise seinem Ziel annähert.

Gestatten Sie mir nun, unsere Einschätzung näher zu erläutern und dabei mit der wirtschaftlichen Analyse zu beginnen. Die jüngsten Konjunkturindikatoren und Umfrageergebnisse für den Zeitraum seit der Ausbreitung des Coronavirus im Euroraum zeigen einen noch nie dagewesenen Rückgang, der auf einen deutlichen Konjunktureinbruch im Euroraum und sich rapide verschlechternde Arbeitsmärkte hindeutet. Die Coronavirus-Pandemie und die damit verbundenen Eindämmungsmaßnahmen haben das verarbeitende Gewerbe und den Dienstleistungssektor massiv beeinträchtigt und die Produktionskapazität der Wirtschaft im Euroraum sowie die Binnennachfrage in Mitleidenschaft gezogen. Im ersten Quartal 2020, das nur teilweise von der Ausbreitung des Coronavirus betroffen war, verringerte sich das reale BIP des Euroraums im Quartalsvergleich um 3,8 %. Der Rückgang ist auf die Auswirkungen des Lockdowns in den letzten Quartalswochen zurückzuführen. Der starke Konjunkturabschwung im April lässt darauf schließen, dass die Auswirkungen im zweiten Quartal noch gravierender sein dürften. Lässt man die unmittelbaren Verwerfungen durch die Coronavirus-Pandemie außer Acht, so dürfte das Wachstum im Euroraum mit der allmählichen Lockerung der Eindämmungsmaßnahmen wieder Fahrt aufnehmen. Dazu tragen günstige Finanzierungsbedingungen, der finanzpolitische Kurs im Euroraum und eine Erholung der Weltwirtschaft bei.

Da die Dauer der Pandemie sehr ungewiss ist, lassen sich das wahrscheinliche Ausmaß und die Dauer der bevorstehenden Rezession sowie die anschließende Erholung nur schwer vorhersagen. Ohne den von Experten des Eurosystems erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen vom Juni 2020 vorgreifen zu wollen, könnte aber das BIP im Euroraum den von Experten der EZB erstellten Wachstumsszenarien zufolge in diesem Jahr um 5 % bis 12 % zurückgehen. In den Folgejahren dürfte es zu einer Erholung und Normalisierung des Wachstums kommen. Das Ausmaß des Abschwungs und der Erholung wird entscheidend von der Dauer und vom Erfolg der Eindämmungsmaßnahmen abhängen. Von zentraler Bedeutung wird auch sein, inwieweit Lieferkapazitäten und die Binnennachfrage dauerhaft beeinträchtigt sind und wie erfolgreich die Maßnahmen sein werden, die die negativen Auswirkungen auf Einkommen und Beschäftigung abfedern sollen.

Die jährliche Teuerungsrate nach dem HVPI für das Euro­Währungsgebiet ist der Vorausschätzung von Eurostat zufolge von 0,7 % im März auf 0,4 % im April gesunken, was vor allem einem geringeren Preisauftrieb bei Energie, aber auch einer etwas niedrigen HVPI-Inflation ohne Energie und Nahrungsmittel geschuldet war. Ausgehend vom starken Einbruch der aktuellen Preise und der Terminpreise für Öl dürfte die Gesamtinflation in den kommenden Monaten weiterhin erheblich zurückgehen. Der starke Konjunkturabschwung dürfte in den kommenden Monaten zu negativen Auswirkungen auf die zugrunde liegende Inflation führen. Die mittelfristigen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Inflation sind mit hoher Unsicherheit verbunden, da der Abwärtsdruck, der sich aus einer schwächeren Nachfrage ergibt, durch den Aufwärtsdruck, der mit Angebotsengpässen einhergeht, teilweise ausgeglichen werden könnte. Die marktbasierten Indikatoren der längerfristigen Inflationserwartungen liegen nach wie vor auf einem sehr niedrigen Niveau. Auch wenn die umfragebasierten Indikatoren der kurz- und mittelfristigen Inflationserwartungen zurückgegangen sind, waren die Auswirkungen auf die längerfristigen Inflationserwartungen geringer.

Was die monetäre Analyse betrifft, so erhöhte sich das Wachstum der weit gefassten Geldmenge (M3) von 5,5 % im Februar auf 7,5 % im März 2020. Das Wachstum spiegelt die Bankkreditvergabe an den privaten Sektor, die weitgehend durch die Inanspruchnahme von Kreditlinien gestützt wird, und die geringen Opportunitätskosten für das Halten von Komponenten der Geldmenge M3 im Vergleich zu anderen Finanzinstrumenten wider. Gleichzeitig scheint die erhöhte wirtschaftliche Unsicherheit zu einer Umschichtung in monetäre Anlagen geführt zu haben, wahrscheinlich aus Vorsichtsgründen. Das eng gefasste Geldmengenaggregat M1, das die liquidesten Formen von Geld umfasst, hat abermals den größten Beitrag zum Anstieg der weit gefassten Geldmenge geleistet.

Auch die Entwicklung der Buchkredite an den privaten Sektor war von den Auswirkungen des Coronavirus geprägt. So belief sich die Jahreswachstumsrate der Buchkredite an private Haushalte im März 2020 auf 3,4 % (nach 3,7 % im Februar), während die entsprechende Rate der an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften vergebenen Buchkredite im März bei 5,4 % lag (nach 3,0 % im Februar). Diese Entwicklungen lassen sich auch deutlich an den Ergebnissen der Umfrage zum Kreditgeschäft im Euro-Währungsgebiet für das erste Quartal 2020 ablesen. Sie deuten auf einen Anstieg der Kreditnachfrage von Unternehmen und der Inanspruchnahme von Kreditlinien zur Deckung des Liquiditätsbedarfs für das Betriebskapital hin, während der Finanzierungsbedarf für Anlageinvestitionen zurückgegangen ist. Die Nachfrage nach Wohnungsbaukrediten an private Haushalte ist weniger stark gestiegen als im Vorquartal. Die Kreditrichtlinien für Buchkredite an Unternehmen haben sich leicht verschärft, die Kreditrichtlinien für Kredite an private Haushalte hingegen stärker. In beiden Fällen stand dies im Zusammenhang mit der Eintrübung der Konjunkturaussichten und einer sinkenden Bonität von Unternehmen und privaten Haushalten. Gleichzeitig erwarten die Banken, dass die Kreditrichtlinien für Buchkredite an Unternehmen im zweiten Quartal 2020 gelockert werden.

Unsere geldpolitischen Maßnahmen, insbesondere die günstigeren Bedingungen für GLRG-III-Geschäfte, und die Maßnahmen zur Lockerung der Kriterien für Sicherheiten sollten es für Banken attraktiver machen, Kredite an alle Akteure des privaten Sektors zu vergeben. Zusammen mit den Maßnahmen zur Kreditunterstützung, die von den nationalen Regierungen und den europäischen Institutionen beschlossen wurden, werden sie den weiteren Zugang zu Finanzmitteln stützen, auch für jene, die am stärksten von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind.

Zusammenfassend ist festzuhalten: Die Gegenprüfung der Ergebnisse der wirtschaftlichen Analyse anhand der Signale aus der monetären Analyse bestätigte, dass für eine deutliche Annäherung der Inflation an ein Niveau von unter, aber nahe 2 % auf mittlere Sicht eine umfangreiche geldpolitische Akkommodierung erforderlich ist.

Was die Finanzpolitik betrifft, so ist angesichts des starken Konjunkturabschwungs im Euro-Währungsgebiet ein ambitionierter und koordinierter finanzpolitischer Kurs erforderlich. Die Maßnahmen zur Reaktion auf den Pandemie-Notfall sollten so weit wie möglich zielgerichtet und vorübergehender Natur sein. Wir begrüßen, dass der Europäische Rat die Einigung der Euro-Gruppe auf drei Sicherheitsnetze für Arbeitnehmer, Unternehmen und Staaten in Form eines Pakets im Umfang von 540 Mrd € gebilligt hat. Gleichzeitig drängt der EZB-Rat auf weitere kräftige und zeitnahe Bemühungen zur Vorbereitung und Unterstützung der Erholung. In diesem Zusammenhang begrüßen wir, dass sich die Mitglieder des Europäischen Rates auf die Einrichtung eines Erholungsfonds verständigt haben, der der Bewältigung dieser beispiellosen Krise gewidmet sein soll.

Wir sind nun gerne bereit, Ihre Fragen zu beantworten.

Der Wortlaut, auf den sich der EZB-Rat verständigt hat, ist der englischen Originalfassung zu entnehmen.

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