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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

April 2023

21. April 2023

Marktoperationen

Erlass von Rechtsakten zur Umsetzung von Änderungen bei der Verzinsung von nicht geldpolitischen Einlagen

Am 5. April 2023 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2023/8 zur Änderung der Leitlinie EZB/2019/7 über Inlandsgeschäfte zur Verwaltung von Aktiva und Passiva durch die nationalen Zentralbanken sowie den Beschluss EZB/2023/9 zur Änderung des Beschlusses EZB/2019/31 über die Verzinsung von Überschussreserven und bestimmten Einlagen. Mit diesen Rechtsakten werden die vom EZB-Rat am 7. Februar 2023 beschlossenen Änderungen umgesetzt. Die geänderten Verzinsungsregelungen treten zum 1. Mai 2023 in Kraft. Eine entsprechende Pressemitteilung zur Bekanntgabe der Anpassungen ist auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zur Auferlegung eines befristeten Solidaritätsbeitrags

Am 4. April 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2023/9 auf Ersuchen des litauischen Finanzministeriums.

Corporate Governance

Empfehlung der EZB zu den externen Rechnungsprüfern der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique

Am 13. April 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2023/10 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique.

Änderung des Beschlusses der EZB zur Einrichtung eines administrativen Überprüfungsausschusses (Administrative Board of Review – ABoR) und zur Festlegung der Vorschriften für seine Arbeitsweise

Am 13. April 2023 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2023/11 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/16 zur Einrichtung eines administrativen Überprüfungsausschusses und zur Festlegung der Vorschriften für seine Arbeitsweise. Mit dem Änderungsrechtsakt werden bestimmte Aspekte der Vorschriften für die Arbeitsweise des ABoR auf der Grundlage der seit seiner Einrichtung gewonnenen Erfahrungen präzisiert und angepasst.

Statistik

Erweiterung des Kreises der Berichtspflichtigen für die Euro-Geldmarktstatistik

Am 5. April 2023 beschloss der EZB-Rat, den Kreis der Berichtspflichtigen für die Geldmarktstatistik (Money Market Statistical Reporting – MMSR) zu erweitern. Zu den derzeit 47 Banken kommen 24 neue Banken hinzu. Die neuen Banken werden die Daten ab dem 1. Juli 2024 melden. Die Repräsentativität der von der EZB veröffentlichten MMSR-Daten wird dadurch erhöht. Eine Pressemitteilung hierzu wird in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht.

Qualitätsbericht 2022 über die vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen auf nationaler Ebene und auf Ebene des Euroraums

Am 14. April 2023 billigte der EZB-Rat die im Qualitätsbericht 2022 enthaltene Einschätzung bezüglich der vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen auf nationaler Ebene und auf Ebene des Euroraums und genehmigte die Veröffentlichung des Berichts. In dem alle zwei Jahre erscheinenden Bericht wird die Qualität von statistischen Daten für den Euroraum anhand der folgenden Kriterien analysiert: a) Stichhaltigkeit der Methode, b) Aktualität, c) Verlässlichkeit und Stabilität, d) interne Konsistenz, und e) externe Konsistenz/Kohärenz mit anderen vergleichbaren Statistikbereichen. Der Bericht wird in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht.

EZB-Bankenaufsicht

Veröffentlichung der SSM-Methodik zur Festlegung der Säule-2-Anforderung für Banken

Am 11. April 2023 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, eine Webseite zu der Methodik zur Festlegung der Säule-2-Anforderungen für einzelne Banken zu veröffentlichen. Informationen hierzu sind auf der entsprechenden Seite der EZB-Website zur Bankenaufsicht abrufbar.

Einhaltung von Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) durch die EZB – Leitlinien zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken bei Geschäften des Anlagebuchs

Am 17. April 2023 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA zu informieren, dass die EZB beabsichtigt, die EBA-Leitlinien zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken bei Geschäften des Anlagebuchs (EBA/GL/2022/14) für die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute zum 31. Dezember 2023 einzuhalten.

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Europäische Zentralbank

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