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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Juli 2022

22. Juli 2022

Externe Kommunikation

Einrichtung einer Repo-Linie mit der Andorran Financial Authority (Autoritat Financera Andorrana – AFA)

Am 24. Juni 2022 billigte der EZB-Rat die Einrichtung einer vorsorglichen Repo-Linie, um der AFA bis zum 15. Januar 2023 Liquidität in Euro bis zu einer Obergrenze von 35 Millionen € und gegen angemessene auf Euro lautende Sicherheiten bereitzustellen. Diese Repo-Linie kann verwendet werden, um bei Finanzmarktstörungen einen außergewöhnlichen Bedarf inländischer Banken an Liquidität in Euro zu decken.

Neue Uhrzeiten für die geldpolitischen Beschlüsse und die Pressekonferenz der EZB

Am 27. Juni 2022 gab die EZB Änderungen an der Uhrzeit für die Veröffentlichung ihrer geldpolitischen Beschlüsse sowie an der Uhrzeit der Pressekonferenz, auf der die Beschlüsse erläutert werden, bekannt. Ab dem 21. Juli 2022 werden die geldpolitischen Beschlüsse um 14:15 Uhr MEZ veröffentlicht (statt wie bisher um 13:45 Uhr MEZ). Die Pressekonferenz beginnt um 14:45 Uhr MEZ (statt wie bisher um 14:30 Uhr MEZ). Die Veröffentlichung der damit verbundenen Dokumente wie etwa der Erklärung zur Geldpolitik hat sich auch entsprechend (auf 15:00 Uhr MEZ) verschoben. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der EZB-Website abrufbar.

Marktoperationen

Erbringung von Zahlstellendienstleistungen für EU-Anleiheemissionen

Am 2. Juni 2022 nahm der EZB-Rat zur Kenntnis, dass die EZB dem Ersuchen der Europäischen Kommission um die Erbringung von Zahlstellendienstleistungen nachkommen und damit die derzeitigen Dienstleistungen der EZB als Fiskalagent ausweiten wird. Die EZB wird die damit verbundenen Vorbereitungen fortsetzen, um die Dienstleistungen in der zweiten Jahreshälfte 2023 erbringen zu können. Die Zahlstellendienstleistungen werden auf Kostenerstattungsbasis erbracht und stehen im Zusammenhang mit den Anleiheemissionsprogrammen der EU (insbesondere, aber nicht ausschließlich, mit den Emissionen im Rahmen des Programms Next Generation EU).

Einbeziehung von Klimaschutzaspekten in den geldpolitischen Handlungsrahmen der EZB

Am 22. Juni 2022 beschloss der EZB-Rat, weitere Schritte zu unternehmen, um Klimaschutzaspekte in den geldpolitischen Handlungsrahmen des Eurosystems einzubeziehen. Dazu zählen a) die Anpassung von Beständen an Unternehmensanleihen in den zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Portfolios des Eurosystems, b) die Einführung von Obergrenzen für kohlenstoffintensive Unternehmensanleihen in dem Sicherheitenrahmen, c) die Einrichtung von klimabezogenen Offenlegungspflichten und d) der Ausbau des Risikomanagementverfahrens. Eine Pressemitteilung mit weiteren Einzelheiten hierzu und die Klimaagenda der EZB 2022 sind auf der EZB-Website abrufbar.

Makroprudenzielle Politik und Stabilität des Finanzsystems

Mitteilung des EZB-Rats über die Behandlung der Europäischen Bankenunion im Rahmen der Bewertungsmethode für global systemrelevante Banken

Am 24. Juni 2022 billigte der EZB-Rat eine Mitteilung über die Behandlung der Europäischen Bankenunion im Rahmen der Bewertungsmethode für global systemrelevante Banken. Das Dokument ist auf der EZB-Website abrufbar.

Antwort der EZB auf die Konsultation der Europäischen Aufsichtsbehörden zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen (STS-Verbriefungen)

Am 29. Juni 2022 nahm der EZB-Rat die Antwort der EZB auf die Konsultation der Europäischen Aufsichtsbehörden zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen für STS-Verbriefungen zur Kenntnis. Das Dokument ist auf der EZB-Website abrufbar.

Beitrag der EZB zur gezielten Konsultation der Europäischen Kommission zur Evaluierung der Vorschriften über staatliche Beihilfen für angeschlagene Banken

Am 6. Juli 2022 nahm der EZB-Rat den Beitrag der EZB zur gezielten Konsultation der Europäischen Kommission zur Evaluierung der Vorschriften über staatliche Beihilfen für angeschlagene Banken zur Kenntnis. Das Dokument ist auf der EZB-Website abrufbar.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Unterstützung durch das Eurosystem für gemeinsame europäische Anleiheemissionen

Am 2. Juni 2022 beschloss der EZB-Rat auf Ersuchen der Europäischen Kommission um Unterstützung für die EU-Anleiheemissionsprogramme, dass sich das Eurosystem – vertreten durch die EZB – an der Governance eines EU-Emissionsdienstes beteiligen sollte. Er ermächtigte darüber hinaus die EZB, im Namen des Eurosystems die entsprechende Absichtserklärung zu unterzeichnen, in der die Einzelheiten dieses Dienstes geregelt werden sollen. Die Absichtserklärung wird nach ihrer Unterzeichnung mit den anderen Beteiligten auf der Website der EZB veröffentlicht.

Projekt zum digitalen Euro – Fortschrittsbericht

Am 30. Juni 2022 nahm der EZB-Rat zur Kenntnis, dass die Untersuchungsphase des Projekts zum digitalen Euro nach Plan verläuft. Er billigte die Hauptziele des Projekts zum digitalen Euro sowie die entsprechenden Gestaltungs- und Bereitstellungsaspekte. Eine Mitteilung mit weiteren Informationen steht auf der Website der EZB zur Verfügung.

Bericht über den Status des Aktionsplans zur Umsetzung der Empfehlungen nach Vorfällen bei TARGET-Diensten im Jahr 2020

Am 30. Juni 2022 nahm der EZB-Rat Kenntnis von dem ersten Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Berücksichtigung der Feststellungen und zur Umsetzung der Empfehlungen nach den Vorfällen bei TARGET-Diensten im Jahr 2020. Die Schlussfolgerungen des Fortschrittsberichts werden den wichtigsten Marktakteuren in Kürze mitgeteilt.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zur Überprüfung ausländischer Investitionen in der Slowakei

Am 29. Juni 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/22 auf Ersuchen des Wirtschaftsministers der Slowakischen Republik.

Stellungnahme der EZB zur Mobilisierung von Kreditforderungen als Sicherheiten bei Zentralbankgeschäften in Litauen

Am 1. Juli 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/23 auf Ersuchen des litauischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Kroatien und zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für Kroatien

Am 4. Juli 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/24 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union.

Corporate Governance

Ernennung der Vorsitzenden der Ausschüsse des Eurosystems/ESZB

Am 6. Juli 2022 ernannte der EZB-Rat Doris Schneeberger (Direktorin Banknoten der EZB) zur Vorsitzenden des Banknotenausschusses (BANCO), Eva Murciano (Generaldirektorin Personal der EZB) zur Vorsitzenden der Personalleiterkonferenz (HRC) und Oscar Arce (Generaldirektor Volkswirtschaft der EZB) zum Vorsitzenden des Geldpolitischen Ausschusses (MPC). Diese Ernennungen erfolgen mit sofortiger Wirkung bis zum 31. Dezember 2022, wenn alle Vorsitzenden der Ausschüsse des Eurosystems/ESZB für den nächsten Zeitraum von drei Jahren – von Januar 2023 bis Dezember 2025 – (wieder)ernannt werden.

Einrichtung des Climate Change Forum des Eurosystems

Am 6. Juli 2022 billigte der EZB-Rat die Einrichtung und das Mandat des Climate Change Forum des Eurosystems. Das Forum wird der Förderung des Informationsaustauschs und Wissenstransfers, der Nutzung des im Eurosystem vorhandenen Fachwissens und letztlich der gemeinsamen Weiterentwicklung seiner Klimaagenda dienen.

Teilnahme der Hrvatska narodna banka an der Beschlussfassung des EZB-Rats vor dem 1. Januar 2023

Nach der förmlichen Billigung des Rates der Europäischen Union in Bezug auf den Beitritt Kroatiens zum Euro-Währungsgebiet beschloss der EZB-Rat, den Präsidenten der Hrvatska narodna banka einzuladen, als Beobachter an den Sitzungen des EZB-Rats teilzunehmen, bevor das Land am 1. Januar 2023 den Euro einführt. Ab September 2022 werden zudem Experten der Hrvatska narodna banka eingeladen, – als Beobachter – an den Sitzungen der Ausschüsse des Eurosystems/ESZB und ihrer Unterausschüsse teilzunehmen, sofern diese in der Zusammensetzung des Eurosystems tagen.

Ernennung von Mitgliedern des Ethikausschusses und des Prüfungsausschusses der EZB

Am 12. Juli 2022 beschloss der EZB-Rat, a) Virginia R. Canter für eine zweite Amtszeit von drei Jahren als Mitglied des Ethikausschusses wiederzuernennen, b) Pervenche Berès für eine erste Amtszeit von drei Jahren als Mitglied des Ethikausschusses und des Prüfungsausschusses in Nachfolge von Patrick Honohan, dessen Mandate Ende 2022 auslaufen, zu ernennen und c) Ardo Hansson für eine erste Amtszeit von drei Jahren als Mitglied des Prüfungsausschusses in Nachfolge von Josef Bonnici, dessen Mandat Ende 2022 ausläuft, zu ernennen.

Internationale und europäische Zusammenarbeit

Kooperationsprogramm des ESZB zur Stärkung der Fähigkeiten der Zentralbanken in den westlichen Balkanstaaten

Am 14. Juli 2022 billigte der EZB-Rat unter Einbeziehung der Anmerkungen des Erweiterten Rats das Programm und die Vertragsdokumente für die zweite Phase der Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) und den westlichen Balkanstaaten. Das von der Deutschen Bundesbank koordinierte Dreijahresprogramm umfasst 20 nationale Zentralbanken des ESZB, die EZB und die Europäische Kommission auf der Geberseite sowie acht begünstigte Institutionen (die Zentralbank von Albanien, die Zentralbank von Bosnien und Herzegowina, die Bankaufsichtsbehörde der Föderation Bosnien und Herzegowina, die Bankaufsichtsbehörde der Republika Srpska, die Nationalbank der Republik Nordmazedonien, die Zentralbank von Montenegro, die Nationalbank von Serbien und die Zentralbank der Republik Kosovo). Die Europäische Kommission finanziert das Programm im Rahmen ihres Instruments für Heranführungshilfe (Instrument for Pre-Accession Assistance – IPA). Im weiteren Verlauf des Programms folgen zu gegebener Zeit weitere Einzelheiten auf der Website der EZB und der Website der Europäischen Kommission.

Statistik

Aktualisierung des Verfahrenshandbuchs für die Haushaltsbefragung des Eurosystems zu Finanzen und Konsum

Am 14. Juli 2022 billigte der EZB-Rat unter Einbeziehung der Anmerkungen des Erweiterten Rats die Änderungen an dem Verfahrenshandbuch (Manual of Procedures – MoP) für die Haushaltsbefragung des Eurosystems zu Finanzen und Konsum (Household Finance and Consumption Survey – HFCS). Im MoP ist festgelegt, wie die HFCS durchzuführen ist und insbesondere welche Informationen alle teilnehmenden nationalen Zentralbanken bereitstellen müssen. Die Änderungen beziehen sich auf die Positionen, die im Rahmen der HFCS zu erheben sind, und sollen die Befragung aus der Perspektive der Politik und der Forschung effizienter gestalten. Darüber hinaus enthalten sie gegebenenfalls Klarstellungen und spiegeln Änderungen in den Prozessen der Befragung, Datenübermittlung und ‑verbreitung wider.

EZB-Bankenaufsicht

Ergebnisse des Stresstests 2022 zu Klimarisiken

Am 30. Juni 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Ergebnisse des Stresstests 2022 zu Klimarisiken zu billigen und ihre Veröffentlichung zu genehmigen. Eine Pressemitteilung und weitere Einzelheiten hierzu werden in Kürze auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar sein.

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