Einleitende Bemerkungen
Mario Draghi, Präsident der EZB,
Vítor Constâncio, Vizepräsident der EZB,
Frankfurt am Main, 8. Dezember 2016
Sehr geehrte Damen und Herren, der Vizepräsident und ich freuen uns sehr, Sie zu unserer Pressekonferenz begrüßen zu dürfen. Wir werden Sie nun über die Ergebnisse der heutigen Sitzung des EZB-Rats informieren, an der auch der Vizepräsident der Kommission, Herr Dombrovskis, teilgenommen hat.
Auf der Grundlage unserer regelmäßigen wirtschaftlichen und monetären Analyse haben wir heute eine umfassende Beurteilung der Konjunktur- und Inflationsaussichten sowie unseres geldpolitischen Kurses vorgenommen. Im Ergebnis hat der EZB-Rat mit Blick auf sein Preisstabilitätsziel folgende Beschlüsse gefasst:
Was die geldpolitischen Sondermaßnahmen betrifft, so werden wir die Ankäufe im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme – APP) im derzeitigen Umfang von monatlich 80 Mrd € bis Ende März 2017 fortsetzen. Der Nettoerwerb von Vermögenswerten soll ab April 2017 bis Ende Dezember 2017 oder erforderlichenfalls darüber hinaus im Umfang von monatlich 60 Mrd € erfolgen und in jedem Fall so lange, bis der EZB-Rat eine nachhaltige Korrektur der Inflationsentwicklung erkennt, die mit seinem Inflationsziel im Einklang steht. Sollte sich der Ausblick zwischenzeitlich eintrüben oder sollten die Finanzierungsbedingungen nicht mehr mit einem weiteren Fortschritt hin zu einer nachhaltigen Korrektur der Inflationsentwicklung im Einklang stehen, so beabsichtigt der EZB-Rat, das Programm im Hinblick auf Umfang und/oder Dauer auszuweiten. Der Nettoerwerb von Vermögenswerten wird parallel zur Reinvestition der Tilgungszahlungen für im Rahmen des APP erworbene und fällig werdende Wertpapiere durchgeführt.
Um die weitere reibungslose Umsetzung der Ankäufe von Vermögenswerten durch das Eurosystem sicherzustellen, hat der EZB-Rat beschlossen, die Parameter des APP mit Wirkung vom Januar 2017 wie folgt zu ändern: Erstens wird der Laufzeitenbereich des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors ausgeweitet, indem die Restlaufzeit notenbankfähiger Wertpapiere von mindestens zwei Jahren auf mindestens ein Jahr gesenkt wird. Zweitens werden, soweit erforderlich, im Rahmen des APP Ankäufe von Wertpapieren mit einer Endfälligkeitsrendite unterhalb des Zinssatzes für die Einlagefazilität der EZB zugelassen.
Die Leitzinsen der EZB wurden unverändert belassen, und wir gehen weiterhin davon aus, dass sie für längere Zeit und weit über den Zeithorizont unseres Nettoerwerbs von Vermögenswerten hinaus auf dem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben werden.
Die heutige Verlängerung des APP ist so kalibriert, dass der sehr erhebliche Grad an geldpolitischer Akkommodierung beibehalten wird, der erforderlich ist, um eine nachhaltige Annäherung der Inflationsraten an ein Niveau von unter, aber nahe 2 % auf mittlere Sicht sicherzustellen. Zusammen mit dem beträchtlichen Volumen vergangener Ankäufe und künftiger Reinvestitionen wird so dafür gesorgt, dass die Finanzierungsbedingungen im Euro-Währungsgebiet sehr günstig bleiben, was zur Erreichung unseres Ziels weiterhin von zentraler Bedeutung ist. Die Verlängerung unserer Ankäufe über einen längeren Horizont hinweg ermöglicht eine dauerhaftere Marktpräsenz und somit eine nachhaltigere Transmission unserer Stimulierungsmaßnahmen. Diese Kalibrierung spiegelt die moderate, aber sich festigende Erholung der Wirtschaft im Euroraum und den nach wie vor verhaltenen zugrunde liegenden Inflationsdruck wider. Der EZB-Rat wird die Entwicklung der Aussichten für die Preisstabilität genau beobachten und – falls zur Erreichung seines Ziels erforderlich – handeln, indem er alle im Rahmen seines Mandats verfügbaren Instrumente nutzt.
Gestatten Sie mir nun, unsere Einschätzung näher zu erläutern und dabei mit der wirtschaftlichen Analyse zu beginnen. Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Eurogebiets nahm im dritten Jahresviertel 2016 um 0,3 % gegenüber dem Vorquartal zu nach einem vergleichbaren Wachstum im zweiten Quartal. Die jüngsten Daten, vor allem Umfrageergebnisse, deuten darauf hin, dass sich der Wachstumstrend im Schlussquartal 2016 fortsetzt. Was die weitere Entwicklung anbelangt, so gehen wir davon aus, dass sich der Konjunkturaufschwung in gemäßigtem, aber sich festigendem Tempo fortsetzt. Die Transmission unserer geldpolitischen Maßnahmen auf die Realwirtschaft unterstützt die Binnennachfrage und hat den Verschuldungsabbau begünstigt. Eine Verbesserung der Ertragslage der Unternehmen und sehr günstige Finanzierungsbedingungen befördern weiterhin eine Erholung der Investitionstätigkeit. Darüber hinaus werden das real verfügbare Einkommen der privaten Haushalte und die privaten Konsumausgaben durch den anhaltenden Beschäftigungszuwachs, der unter anderem von vergangenen Strukturreformen profitiert, gestützt. Gleichzeitig gibt es Hinweise auf eine etwas stärkere weltweite Erholung. Allerdings wird das Wirtschaftswachstum im Eurogebiet den Erwartungen zufolge durch die schleppende Umsetzung von Strukturreformen und noch erforderliche Bilanzanpassungen in einer Reihe von Sektoren gebremst.
Diese Einschätzung deckt sich weitgehend mit den von Experten des Eurosystems erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen für das Euro-Währungsgebiet vom Dezember 2016. Den dort enthaltenen Berechnungen zufolge wird das jährliche reale BIP 2016 und 2017 um 1,7 % sowie 2018 und 2019 um 1,6 % steigen. Gegenüber den von Experten der EZB erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen vom September 2016 bleibt der Ausblick für das reale BIP-Wachstum damit weitgehend unverändert. In Bezug auf die Wachstumsaussichten des Euroraums überwiegen weiterhin die Abwärtsrisiken.
Der Vorausschätzung von Eurostat zufolge erhöhte sich die jährliche am HVPI gemessene Teuerungsrate für das Euro-Währungsgebiet im November 2016 weiter auf 0,6 % nach 0,5 % im Oktober und 0,4 % im September. Ursächlich hierfür war vor allem ein Anstieg der jährlichen Änderungsrate der Energiepreise, während es bislang keine Anzeichen für einen überzeugenden Aufwärtstrend der Kerninflation gibt. Ausgehend von den aktuellen Terminpreisen für Öl dürfte die Gesamtinflation zum Jahreswechsel weiter spürbar anziehen, und zwar großenteils aufgrund von Basiseffekten im Zusammenhang mit der Vorjahrsrate der Energiepreise. Getragen von unseren geldpolitischen Maßnahmen, der erwarteten Konjunkturerholung und der damit verbundenen allmählichen Absorption der Unterauslastung dürften die Inflationsraten in den Jahren 2018 und 2019 weiter steigen.
Dieses Verlaufsmuster deckt sich auch mit den von Experten des Eurosystems erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen für das Euro-Währungsgebiet vom Dezember 2016. Den dort enthaltenen Berechnungen zufolge wird sich die jährliche HVPI-Inflation 2016 auf 0,2 %, 2017 auf 1,3 %, 2018 auf 1,5 % und 2019 auf 1,7 % belaufen. Gegenüber den von Experten der EZB erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen vom September 2016 sind die Aussichten für die Gesamtinflation nach dem HVPI weitgehend unverändert geblieben.
Was die monetäre Analyse betrifft, so schwächte sich das Wachstum der weit gefassten Geldmenge (M3) im Oktober 2016 ab; die Jahreswachstumsrate von M3 lag bei 4,4 % gegenüber 5,1 % im September. Wie bereits in den Vormonaten wurde der jährliche Zuwachs von M3 hauptsächlich durch die liquidesten Komponenten der weit gefassten Geldmenge gestützt; so belief sich die Jahreswachstumsrate des eng gefassten Geldmengenaggregats M1 im Oktober auf 7,9 % nach 8,4 % im September.
Die Kreditdynamik setzte ihre seit Jahresbeginn 2014 verzeichnete allmähliche Erholung fort. Die Jahresänderungsrate der Buchkredite an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften erhöhte sich im Oktober 2016 auf 2,1 % gegenüber 2,0 % im September. Die jährliche Zuwachsrate der Buchkredite an private Haushalte blieb mit 1,8 % stabil. In der Entwicklung der Bankkredite kommen nach wie vor deren verzögerte Reaktion auf den Konjunkturzyklus, das Kreditrisiko sowie die anhaltenden Bilanzanpassungen im finanziellen und nichtfinanziellen Sektor zum Ausdruck, doch die seit Juni 2014 ergriffenen geldpolitischen Maßnahmen wirken sich deutlich positiv auf die Kreditbedingungen für Unternehmen und private Haushalte und somit auf die Kreditströme im gesamten Euroraum aus.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Gegenprüfung der Ergebnisse der wirtschaftlichen Analyse anhand der Signale aus der monetären Analyse die Notwendigkeit bestätigte, die heutigen geldpolitischen Beschlüsse zu fassen, um das sehr beträchtliche Maß an geldpolitischer Unterstützung beizubehalten, das erforderlich ist, um eine möglichst baldige Rückkehr der Inflationsraten auf ein Niveau von unter, aber nahe 2 % sicherzustellen.
Die Geldpolitik konzentriert sich auf die Gewährleistung von Preisstabilität auf mittlere Sicht. Ihr akkommodierender Kurs stützt die Konjunktur. Der EZB-Rat hat mehrfach darauf hingewiesen: Andere Politikbereiche müssen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene wesentlich entschlossener dazu beitragen, dass unsere geldpolitischen Maßnahmen ihre volle Wirkung entfalten können. Insbesondere die Umsetzung von Strukturreformen muss deutlich intensiviert werden, um die strukturelle Arbeitslosigkeit zu verringern und das Wachstum des Produktionspotenzials im Euroraum zu steigern. Strukturreformen sind in allen Ländern des Euroraums notwendig. Der Schwerpunkt sollte auf Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität und Verbesserung des Geschäftsumfelds liegen, einschließlich der Bereitstellung einer adäquaten öffentlichen Infrastruktur. Diese Maßnahmen sind für die Förderung von Investitionen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze unabdingbar. Die Stärkung aktueller Investitionsinitiativen, Fortschritte im Zusammenhang mit der Kapitalmarktunion und Reformen für eine bessere Abwicklung notleidender Kredite werden mit Blick auf dieses Ziel ebenfalls einen positiven Beitrag leisten. Vor dem Hintergrund einer akkommodierenden geldpolitischen Ausrichtung wird die rasche und effektive Umsetzung von Strukturreformen auch die Widerstandsfähigkeit des Eurogebiets gegenüber globalen Schocks steigern. Die Finanzpolitik sollte die wirtschaftliche Erholung ebenfalls stützen, ohne dass dabei gegen Fiskalregeln der EU verstoßen wird. Eine im Zeitverlauf und länderübergreifend vollständige und einheitliche Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts bleibt unerlässlich, um das Vertrauen in den finanzpolitischen Rahmen zu sichern. Gleichzeitig ist es unabdingbar, dass alle Länder ihre Anstrengungen im Hinblick auf eine wachstumsfreundlichere Ausgestaltung ihrer finanzpolitischen Maßnahmen verstärken.
Wir sind nun gerne bereit, Ihre Fragen zu beantworten.
Der Wortlaut, auf den sich der EZB-Rat verständigt hat, ist der englischen Originalfassung zu entnehmen.
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