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Stellungnahme der Europäischen Zentralbank

13. Juli 2004

Die Europäische Zentralbank (EZB) nimmt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs über das Handeln des Rates vom 25. November 2003 zur Kenntnis.

Sie stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Urteil bestätigt, dass die im EG-Vertrag und im Stabilitäts- und Wachstumspakt niedergelegten Regeln und Verfahren vollständig anzuwenden sind.

Was die Auswirkungen des Urteils angeht, so erwartet die EZB, dass die betreffenden Institutionen die notwendigen Schritte ergreifen werden, um die vollständige Umsetzung dieser Regeln und Verfahren sicherzustellen.

Die EZB ist nach wie vor überzeugt davon, dass es keiner Änderung des EG-Vertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts bedarf und die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts weiter verbessert werden könnte.

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