Aufnahme der nationalen Zentralbanken der neuen Mitgliedstaaten in das Abkommen der Zentralbanken über den WKM II
Die Funktionsweise des Wechselkursmechanismus in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WKM II) ist im Abkommen zwischen der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken (NZBen) der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten (Abkommen der Zentralbanken über den WKM II) vom 1. September 1998 festgelegt. Am 1. Mai 2004 sind die NZBen der zehn neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union dem Abkommen der Zentralbanken über den WKM II beigetreten.
Das Abkommen der Zentralbanken über den WKM II vom 1. September 1998 sowie der Rechtsakt bezüglich der Aufnahme der neuen Mitgliedstaaten können auf der EZB-Website unter der Rubrik „Publications“ abgerufen werden.
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