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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

März - April 2024

12. April 2024

Externe Kommunikation

Erklärung des EZB-Rats zur Kapitalmarktunion

Am 7. März 2024 billigte der EZB-Rat eine Erklärung zur Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion, die am selben Tag auf der Website der EZB veröffentlicht wurde. In der Erklärung werden die gewichtigen Gründe herausgestellt, die nach Ansicht des EZB-Rats für die Unterstützung und Weiterentwicklung dieses Projekts sprechen. Außerdem werden bestimmte zentrale Initiativen im Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion beschrieben, die das Eurosystem als vorrangig ansieht.

EZB-Bankenaufsicht bezieht Gallileo-Hochhaus vor Ende 2025

Am 12. März 2024 gab die EZB bekannt, dass sie einen zuvor vom EZB-Rat gebilligten Mietvertrag für das Gallileo-Hochhaus in Frankfurt am Main unterzeichnet hat. Die Beschäftigten der EZB-Bankenaufsicht werden vor Ende 2025 in das Gebäude umziehen. Ferner teilte die EZB mit, dass der Mietvertrag für das Japan Center bis Ende 2028 verlängert wurde. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.

Jahresbericht 2023 der EZB

Am 5. April 2024 genehmigte der EZB-Rat den Jahresbericht 2023 der EZB. Der Bericht wird dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments vorgelegt und am 18. April 2024 in 23 Amtssprachen der EU auf der Website der EZB veröffentlicht.

Geldpolitik

Einhaltung des Verbots der monetären Finanzierung und des bevorrechtigten Zugangs durch die Zentralbanken

Am 7. März 2024 billigte der EZB-Rat den Monitoring-Bericht für 2023 im Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), auf dessen Grundlage die EZB die Einhaltung der in den Artikeln 123 und 124 AEUV enthaltenen Verbote und der damit zusammenhängenden Verordnungen durch die Zentralbanken in der EU überwacht. Nähere Informationen hierzu sind einem gesonderten Abschnitt des Jahresberichts 2023 der EZB zu entnehmen, der am 18. April 2024 auf der Website der EZB veröffentlicht wird.

Marktoperationen

Überprüfung des geldpolitischen Handlungsrahmens

Am 13. März 2024 nahm der EZB-Rat das Ergebnis der im Dezember 2022 eingeleiteten Überprüfung des geldpolitischen Handlungsrahmens zur Kenntnis. Er billigte Änderungen am Handlungsrahmen, um sicherzustellen, dass die Umsetzung seiner geldpolitischen Beschlüsse vor dem Hintergrund der Normalisierung der Bilanz des Eurosystems auch in Zukunft wirksam, robust, flexibel und effizient ist. Diese Änderungen werden in einer gesonderten Erklärung erläutert, die auf der Website der EZB zusammen mit einer entsprechenden Pressemitteilung veröffentlicht wurde.

Jährliche Überprüfung der Verzeichnisse der im Sicherheitenrahmen des Eurosystems jeweils zugelassenen nicht geregelten Märkte bzw. anerkannten Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag

Am 14. März 2024 beschloss der EZB-Rat nach der jährlichen Überprüfung dieser Verzeichnisse, das Verzeichnis der von der EZB zugelassenen nicht geregelten Märkte und das Verzeichnis der von der EZB anerkannten Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag, die für eine Teilnahme am Sicherheitenrahmen des Eurosystems zugelassen sind, unverändert zu belassen. Darüber hinaus beschloss der EZB-Rat, der Investitionsbank Berlin eine günstigere Haircutkategorie zuzuweisen, nachdem sie die maßgeblichen quantitativen Kriterien erfüllt. Die aktuellen Verzeichnisse sind auf der Website der EZB abrufbar.

Makroprudenzielle Politik und Stabilität des Finanzsystems

Antwort der EZB auf die Empfehlung ESRB/2022/9 zu Anfälligkeiten des Gewerbeimmobiliensektors im Europäischen Wirtschaftsraum

Am 15. März 2024 billigte der EZB-Rat die Antwort der EZB bezüglich der Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlung ESRB/2022/9 des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) zu Anfälligkeiten des Gewerbeimmobiliensektors im Europäischen Wirtschaftsraum. Aus der Antwort geht die Bestätigung hervor, dass die EZB die Empfehlung A zur „Verbesserung der Überwachung der vom Markt für Gewerbeimmobilien ausgehenden Systemrisiken“ vollständig einhält.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Neue Technologien für Dienste zur Abwicklung von Großbetragszahlungen in Zentralbankgeld

Am 1. März 2024 billigte der EZB-Rat die Einleitung von Sondierungsarbeiten zu neuen Technologien für die Abwicklung von Großbetragszahlungen in Zentralbankgeld, die von Mai bis November 2024 stattfinden sollen. Ebenso billigte er die damit verbundenen operativen und rechtlichen Rahmenbedingungen und das Verzeichnis der Marktteilnehmer und Marktbetreiber im Bereich Distributed-Ledger-Technologie (DLT), die an der ersten Test- und Versuchswelle ab Mai 2024 teilnehmen werden. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar. Diese Beschlüsse folgen auf die Ankündigung im Jahr 2023, dass das Eurosystem untersuchen werde, wie auf DLT-Plattformen erfasste Großbetragszahlungen (Wholesale-Transaktionen) in Zentralbankgeld abgewickelt werden könnten. Dies ist Teil der umfassenderen Bemühungen, die das Eurosystem auf diesem Gebiet unternimmt, um zu gewährleisten, dass die Entwicklung im Bereich Zentralbankgeld mit der digitalen Innovation bei Wholesale- und Retail-Zahlungen Schritt hält und auch einen eigenen Beitrag dazu leistet. Überdies soll sichergestellt werden, dass Zentralbankgeld ein monetärer Anker bleibt, der die Stabilität, Integration und Effizienz des europäischen Finanz- und Zahlungsverkehrssystems stützt.

Währungsteilnahmevereinbarungen mit Danmarks Nationalbank und Sveriges Riksbank

Am 5. März 2024 billigte der EZB-Rat zwei Vereinbarungen über die Nutzung der Zahlungsdienste T2 und TARGET Instant Payment Settlement (TIPS) durch die Danmarks Nationalbank sowie eine geänderte Vereinbarung über die Nutzung von TIPS durch die Sveriges Riksbank. Mit den ersten beiden Vereinbarungen wurde die Anbindung der Danmarks Nationalbank an T2 und TIPS formalisiert. Die Migration der dänischen Krone auf diese beiden TARGET-Dienste wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 erfolgen. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar. Die Änderungen an der Vereinbarung zwischen den Zentralbanken des Eurosystems und der Sveriges Riksbank stellen die Übereinstimmung und Kohärenz mit dem Wortlaut der neuen Vereinbarung mit der Danmarks Nationalbank sicher.

Aktualisierte Oversight-Strategie im Hinblick auf die Cyberresilienz von Finanzmarktinfrastrukturen

Am 28. März 2024 genehmigte der EZB-Rat eine Aktualisierung der Strategie des Eurosystems im Hinblick auf die Cyberresilienz von Finanzmarktinfrastrukturen, die der Ausschuss für Marktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr erarbeitet hatte. Die Änderungen spiegeln die sich entwickelnde Cyberbedrohungslage, die Lehren aus der Anwendung der ursprünglichen Strategie seit ihrer Annahme im Jahr 2017 und Entwicklungen im Bereich der internationalen Leitlinien wider. Ziel der Strategie ist ein einheitlicher, umfassender Ansatz zur Bewältigung der Cyberrisiken, denen Finanzmarktinfrastrukturen ausgesetzt sind. Die aktualisierte Fassung wird in Kürze auf der EZB-Website abrufbar sein.

Erfolgreicher Start des Dienstes für Emissionen der EU

Am 5. April 2024 nahm der EZB-Rat den aktuellen Stand des Dienstes für Emissionen der EU (EU Issuance Service – EIS) zur Kenntnis. Demnach wurde bestätigt, dass dieser im Januar 2024 erfolgreich eingeführt worden war und dass die Grundsätze des Memorandum of Understanding, das die Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique, die EZB (im Namen des Eurosystems) und die Europäische Kommission im Juli 2022 unterzeichnet hatten, eingehalten werden. Bei dem EIS handelt es sich um eine von diesen Institutionen eingerichtete Struktur. Sie soll die Emission und Abwicklung von Schuldverschreibungen durch die Europäische Kommission erleichtern, für die die EZB als Fiskalagent und Zahlstelle tätig ist. Weitere Einzelheiten zum EIS sind auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zum einheitlichen Staatskonto, das von der Magyar Nemzeti Bank geführt wird, und zu den Befugnissen des Aufsichtsrats der Magyar Nemzeti Bank

Am 26. Februar 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/5 auf Ersuchen des ungarischen Finanzministers.

Stellungnahme der EZB zu den Befugnissen der Hrvatska narodna banka in Bezug auf die Mitgliedschaft Kroatiens im Internationalen Währungsfonds

Am 26. Februar 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/6 auf Ersuchen des kroatischen Finanzministers.

Stellungnahme der EZB zu Rundungsregeln für Barzahlungen

Am 4. März 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/7 auf Ersuchen des estnischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zur Verpflichtung von Kreditinstituten zur Bereitstellung einer Mindestinfrastruktur für Bargeld

Am 7. März 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/8 auf Ersuchen der niederländischen Finanzministerin.

Stellungnahme der EZB über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

Am 19. März 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/9 auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen.

Stellungnahme der EZB zur Unterstützung von Kreditnehmern und zur Aussetzung von Hypothekenzahlungen

Am 8. April 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/10 auf Ersuchen des Marschalls des polnischen Parlaments.

Corporate Governance

Veröffentlichung von aufgehobenen nicht öffentlichen Rechtsakten zur Risikoverteilung im Zusammenhang mit Verlusten

Am 27. Februar 2024 beschloss der EZB-Rat im Nachgang zu einem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu EZB-Dokumenten, dass mehrere aufgehobene nicht öffentliche Beschlüsse der EZB zur Risikoverteilung im Zusammenhang mit Verlusten aus geldpolitischen Geschäften (EZB/1998/NP29, EZB/2003/NP13, EZB/2008/NP23 und EZB/2010/NP01) freigegeben werden könnten, da die meisten darin enthaltenen Bestimmungen nicht mehr Bestandteil der Geldpolitik und des geldpolitischen Handlungsrahmens der EZB sind und ihre Offenlegung das reibungslose Funktionieren und die Wirksamkeit der Geldpolitik der EZB nicht gefährdet. Die betreffenden Rechtsakte werden über das öffentliche Dokumentenverzeichnis der EZB für die Allgemeinheit zugänglich gemacht.

Alle drei Jahre stattfindende Überprüfung des Prüfungsausschussmandats

Nachdem der Prüfungsausschuss die vierte Überprüfung seit seiner Einsetzung im Jahr 2007 abgeschlossen hatte, billigte der EZB-Rat am 20. März 2024 eine überarbeitete Fassung des Prüfungsausschussmandats. In diese überarbeitete Fassung, die zu gegebener Zeit in allen EU-Sprachen auf der Website der EZB veröffentlicht wird, wurde ein expliziter Verweis auf die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken aufgenommen.

Statistiken

Gemeinsame Absichtserklärungen zum Joint Bank Reporting Committee (JBRC) und zum gemeinsamen Steuerungsrahmen für das Datenpunktmodell

Am 14. März 2024 billigte der EZB-Rat eine gemeinsame Absichtserklärung (Memorandum of Understanding – MoU) zwischen der EZB und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) betreffend die Einrichtung des Joint Bank Reporting Committee sowie ein MoU zwischen der EBA, der EZB und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) betreffend die Einrichtung eines gemeinsamen Steuerungsrahmens für das Datenpunktmodell. In Artikel 430c der Eigenkapitalverordnung wird auf die Einsetzung eines solchen gemeinsamen Ausschusses verwiesen, in dem zumindest die EBA und das Europäische System der Zentralbanken vertreten sind, für die Entwicklung und Umsetzung eines integrierten Meldesystems zur Sammlung statistischer, abwicklungsspezifischer und aufsichtsrechtlicher Daten, um Meldekosten zu verringern und die Effizienz des Meldeverfahrens zu steigern. Beide MoUs und eine entsprechende Pressemitteilung sind auf der Website der EZB abrufbar.

Weitere Ergebnisse der ergänzenden Kosten-Nutzen-Analyse zum integrierten Berichtsrahmen (IReF)

Am 28. März 2024 nahm der EZB-Rat zwei weitere Berichte zur Kenntnis, die zusätzliche Ergebnisse der ergänzenden Kosten-Nutzen-Analyse zum IReF-Projekt in Bezug auffolgende Aspekten umfassen: „zusätzliche analytische Erkenntnisse und operative Aspekte“ sowie „engere Abstimmung mit FINREP-Meldungen auf Einzelinstitutsebene“. Beide Berichte sind samt einer entsprechend aktualisierten Fassung der allgemeinen Übersicht über den IReF des Eurosystems auf der Website der EZB abrufbar.

EZB-Bankenaufsicht

EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit 2023

Am 5. März 2024 verabschiedete der EZB-Rat den gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 („SSM-Verordnung“) erstellten Jahresbericht der EZB zur Aufsichtstätigkeit 2023 und genehmigte seine Veröffentlichung und Übermittlung an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Kommission, die Eurogruppe und die nationalen Parlamente der teilnehmenden Mitgliedstaaten. Der Bericht wurde am 21. März 2024 auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht und von der Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums am selben Tag dem Europäischen Parlament vorgestellt.

Beschluss der EZB über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren, der für 2023 durch die EZB erhoben wird

Am 8. März 2024 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2024/8 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2023.

Memorandum of Understanding zwischen der EZB und der Comisión Nacional del Mercado de Valores

Am 19. März 2024 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, ein Memorandum of Understanding zwischen der EZB und der spanischen Wertpapieraufsichtsbehörde Comisión Nacional del Mercado de Valores zu genehmigen. Entsprechend gängiger Praxis wurde das MoU, nachdem alle Parteien unterzeichnet hatten, auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.

Auswahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter der EZB für das Aufsichtsgremium

Am 26. März 2024 billigte der EZB-Rat die Stellenausschreibung für die Auswahl von Vertreterinnen bzw. Vertretern der EZB für das Aufsichtsgremium, da die Amtszeit dreier aktueller Mitglieder vor Ablauf des Jahres 2024 endet. Die Stellenausschreibung ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

EZB-Leitfaden zur effektiven Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung

Am 2. April 2024 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die endgültige Fassung des EZB-Leitfadens zur effektiven Aggregation von Risikodaten und zur Risikoberichterstattung sowie die Feedback-Erklärung nach Abschluss der entsprechenden öffentlichen Konsultation zu veröffentlichen. Beide Dokumente werden zu gegebener Zeit auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.

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