Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)
Juli 2021
23. Juli 2021
Geldpolitik
Ergebnis der Strategieüberprüfung der EZB
Am 7. Juli 2021 genehmigte der EZB-Rat die neue geldpolitische Strategie der EZB, wie in der Erklärung zur geldpolitischen Strategie und in dem längeren Überblick dokumentiert. Die neue Strategie ist das Ergebnis einer eingehenden Überprüfung, die am 23. Januar 2020 eingeleitet wurde. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der EZB-Website abrufbar. Der EZB-Rat beabsichtigt, die Angemessenheit seiner geldpolitischen Strategie regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Die nächste Bewertung ist 2025 zu erwarten. Der EZB-Rat hat sich zudem auf einen umfassenden Maßnahmenplan verständigt. Mit diesem Plan, dem ein ambitionierter Fahrplan zugrunde liegt, sollen Klimaschutzaspekte stärker in den geldpolitischen Handlungsrahmen des EZB-Rats einbezogen werden. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der EZB-Website abrufbar.
Marktoperationen
Aufnahme von zwei weiteren nicht geregelten Märkten in den Sicherheitenrahmen des Eurosystems
Am 21. Juli 2021 beschloss der EZB-Rat, die nicht geregelten Märkte für Austrian Treasury Bills und Austrian Commercial Paper in das aktuelle Verzeichnis der zugelassenen nicht geregelten Märkte für Vermögenswerte aufzunehmen, die als Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte des Eurosystems zugelassen sind. Die aktualisierte Fassung des Verzeichnisses nicht geregelter Märkte wird in Kürze auf der EZB-Website abrufbar sein.
Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr
Eurosystem startet Untersuchungsphase des Projekts zum digitalen Euro
Am 14. Juli 2021 beschloss der EZB-Rat, die Untersuchungsphase des Projekts zum digitalen Euro einzuleiten. Gegenstand der zweijährigen Untersuchungsphase sind wichtige Aspekte im Hinblick auf die Gestaltung und Verteilung. Einer künftigen Entscheidung, ob ein digitaler Euro eingeführt wird, wird damit nicht vorgegriffen. Diese wird erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der EZB-Website abrufbar.
Änderung der Leitlinie EZB/2012/27 über TARGET2
Am 20. Juli 2021 verabschiedete der EZB-Rat eine Leitlinie zur Änderung der Leitlinie EZB/2012/27 über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET2). Die Änderungsleitlinie führt das Zugangsportal zur Finanzmarktinfrastruktur des Eurosystems (Eurosystem Single Market Infrastructure Gateway) als Zugangspunkt zu TARGET Instant Payment Settlement (TIPS) sowie von TARGET2-Teilnehmern zu erfüllende neue Anforderungen an die Endpoint-Sicherheit ein. Außerdem werden Erreichbarkeitsmaßnahmen bei TIPS umgesetzt, die eine europaweite Verfügbarkeit von Echtzeitzahlungen sicherstellen und vom EZB-Rat im Juli 2020 genehmigt wurden. Die Änderungen treten im November 2021 in Kraft. Der aktualisierte Rechtsakt wird in Kürze auf EUR-Lex abrufbar sein.
Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften
Stellungnahme der EZB zur Teilnahme Österreichs an bestimmten Initiativen des Internationalen Währungsfonds
Am 25. Juni 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/23 auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen.
Stellungnahme der EZB zum Register für Unternehmenskredite in Belgien
Am 16. Juli 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/24 auf Ersuchen des belgischen Finanzministers.
Corporate Governance
Empfehlung an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banka Slovenije
Am 16. Juli 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2021/28 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banka Slovenije. Die Empfehlung wird in Kürze auf EUR-Lex abrufbar sein.
Empfehlung an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banco de España
Am 16. Juli 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2021/29 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banco de España. Die Empfehlung wird in Kürze auf EUR-Lex abrufbar sein.
EZB-Bankenaufsicht
Jahresbericht zu IT- und Cyberrisiken im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses 2020
Am 23. Juni 2021 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den Jahresbericht über die Ergebnisse des Fragebogens zu den IT-Risiken im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) 2020 zu veröffentlichen. In dem Fragebogen werden die fünf von der EBA definierten IT-Risikokategorien bewertet: IT-Sicherheitsrisiken, IT-Verfügbarkeits- und Kontinuitätsrisiken, IT-Änderungsrisiken, IT-Auslagerungsrisiken und IT-Datenintegritätsrisiken sowie Aspekte, die mit der IT-bezogenen Innenrevision und Governance zusammenhängen. Der Bericht ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.
Comprehensive Assessment von kürzlich als bedeutend eingestuften italienischen, estnischen und litauischen Banken
Am 24. Juni 2021 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die endgültigen Ergebnisse des Comprehensive Assessment von zwei italienischen Banken, einer estnischen und einer litauischen Bank zu veröffentlichen. Dieser Bewertung werden alle Banken unterzogen, die der direkten Aufsicht der EZB unterstellt werden bzw. voraussichtlich unterstellt werden. Aus dem Comprehensive Assessment geht hervor, dass keine der vier Banken Kapitallücken aufweist. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.
EZB übernimmt Aufsicht über systemrelevante Wertpapierfirmen
Am 25. Juni 2021 gab die EZB in einer Pressemitteilung bekannt, gemäß den neuen EU-Rechtsvorschriften, die ab dem 26. Juni 2021 gelten, die Aufsicht über die größten und systemrelevantesten Wertpapierfirmen zu übernehmen. Mit der Verordnung über Wertpapierfirmen und der Richtlinie über Wertpapierfirmen wird ein neuer Rechtsrahmen eingeführt, wonach die größten und systemrelevantesten Wertpapierfirmen eine Banklizenz bei der EZB beantragen müssen und somit der europäischen Bankenaufsicht unterstellt werden. Als bedeutende Institute eingestufte Wertpapierfirmen werden direkt von der EZB beaufsichtigt, während die als weniger bedeutend eingestuften Institute direkt von den nationalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigt werden.
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