Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)
Juli 2013
Wirtschaftliche, monetäre und finanzielle Lage
Abkommen über die Funktionsweise eines Wechselkursmechanismus in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion
Am 21. Juni 2013 unterzeichneten die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, ein Abkommen zur Änderung des Abkommens vom 16. März 2006 zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten über die Funktionsweise eines Wechselkursmechanismus in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion. Das Abkommen, das dem Beitritt der kroatischen Zentralbank (Hrvatska narodna banka) zum Europäischen System der Zentralbanken Rechnung trägt, wurde im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der EZB-Website veröffentlicht.
Marktoperationen
Änderungen der Notenbankfähigkeit der von der Republik Zypern begebenen oder garantierten marktfähigen Schuldtitel
Am 28. Juni 2013 beschloss der EZB-Rat, die Zulassung marktfähiger Schuldtitel, die von der zyprischen Regierung begeben oder in vollem Umfang garantiert wurden, als Sicherheiten für die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems vorläufig auszusetzen. Dieser Beschluss trägt Änderungen der Bonitätseinstufung der Republik Zypern Rechnung, die sich infolge der vom zyprischen Finanzministerium am 27. Juni 2013 angekündigten Transaktionen ergeben haben. Der diesbezügliche Beschluss (EZB/2013/21) wurde am 28. Juni 2013 zusammen mit einer Pressemitteilung auf der Website der EZB veröffentlicht.
Am 5. Juli 2013 nahm der EZB-Rat die Anhebung der Bonitätseinstufung der Republik Zypern nach dem am 1. Juli 2013 erfolgten erfolgreichen Abschluss der vorgenannten Transaktionen zur Kenntnis. Er beschloss, dass marktfähige, von der Republik Zypern begebene oder in vollem Umfang garantierte Schuldtitel ab dem 5. Juli 2013 wieder als notenbankfähige Sicherheiten für die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems eingestuft werden, wobei sie bestimmten Bewertungsabschlägen unterliegen. Der diesbezügliche Beschluss (EZB/2013/22) wurde am 5. Juli 2013 zusammen mit einer Pressemitteilung auf der Website der EZB veröffentlicht.
Überprüfung der Risikokontrollmaßnahmen bei Kreditgeschäften des Eurosystems
Am 17. Juli 2013 billigte der EZB-Rat Änderungen der Risikokontrollmaßnahmen für Sicherheiten, die im Rahmen der Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassen sind. Diese Änderungen sind das Resultat der zweijährlichen Überprüfung des Risikokontrollrahmens des Eurosystems. Die Änderungen kommen mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsakte zum Tragen. Eine Pressemitteilung mit Einzelheiten zu diesen Maßnahmen wurde am 18. Juli 2013 auf der Website der EZB veröffentlicht.
Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur
Zweiter Bericht über Kartenbetrug
Am 11. Juli 2013 nahm der EZB-Rat den zweiten vom Ausschuss für Zahlungs- und Verrechnungssysteme erstellten Bericht zum Thema Kartenbetrug zur Kenntnis und genehmigte die Veröffentlichung des Dokuments auf der EZB-Website. Der Bericht wurde am 16. Juli 2013 zusammen mit einer Pressemitteilung auf der Website der EZB veröffentlicht.
Stellungnahme zu Rechtsvorschriften
Stellungnahme der EZB zum makroprudenziellen Mandat der Lietuvos bankas
Am 26. Juni 2013 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2013/45 auf Ersuchen des litauischen Finanzministeriums.
Stellungnahme der EZB zu Reformen der Bezüge und Pensionen in Irland
Am 28. Juni 2013 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2013/46 auf Ersuchen des irischen Ministers für öffentliche Ausgaben und Reformen.
Stellungnahme der EZB zu Mindestreservevorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro in Lettland
Am 2. Juli 2013 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2013/47 auf Ersuchen der Latvijas Banka.
Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Lettland und zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für Lettland
Am 5. Juli 2013 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2013/48 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union.
Stellungnahme der EZB zu Zweigstellen von Kreditinstituten außerhalb des EWR in Irland
Am 9. Juli 2013 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2013/49 auf Ersuchen des irischen Finanzministers.
Stellungnahme der EZB zu Stabilisierungsmaßnahmen in Rumänien
Am 12. Juli 2013 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2013/50 auf Ersuchen der Banca Naţională a României.
Corporate Governance
Sechs Beschlüsse der EZB zu Themen im Zusammenhang mit den Anteilen der nationalen Zentralbanken am Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der EZB
Am 21. Juni 2013 verabschiedete der EZB-Rat die folgenden Rechtsakte: a) den Beschluss EZB/2013/15 zur Festlegung der Maßnahmen, die für den Beitrag zum kumulierten Wert der Eigenmittel der Europäischen Zentralbank und für die Anpassung der den übertragenen Währungsreserven entsprechenden Forderungen der nationalen Zentralbanken erforderlich sind, b) den Beschluss EZB/2013/16 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/29 über die Ausgabe von Euro-Banknoten, c) den Beschluss EZB/2013/17 über die prozentualen Anteile der nationalen Zentralbanken im Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen Zentralbank, d) den Beschluss EZB/2013/18 zur Festlegung der Bedingungen für die Übertragung der Kapitalanteile der Europäischen Zentralbank zwischen den nationalen Zentralbanken und für die Anpassung des eingezahlten Kapitals und e) den Beschluss EZB/2013/19 über die Einzahlung des Kapitals der Europäischen Zentralbank durch die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist. Am selben Tag verabschiedete der Erweiterte Rat den Beschluss EZB/2013/20 über die Einzahlung des Kapitals der Europäischen Zentralbank durch die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden nationalen Zentralbanken. Diese Beschlüsse, die dem Beitritt der Hrvatska narodna banka zum Europäischen System der Zentralbanken Rechnung tragen, wurden im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der EZB-Website veröffentlicht.
Teilnahme der lettischen Zentralbank an den Sitzungen des EZB-Rats vor dem 1. Januar 2014
Im Einklang mit seiner bisherigen Praxis beschloss der EZB-Rat am 3. Juli 2013, den Präsidenten der Latvijas Banka dazu einzuladen, als Beobachter an seinen Sitzungen teilzunehmen. Ferner beschloss der EZB-Rat, Experten der lettischen Notenbank Beobachterstatus im Hinblick auf alle Ausschüsse des Eurosystems/ESZB und deren Unterausschüsse zu gewähren, wenn diese in der Zusammensetzung des Eurosystems tagen. Dieser Beschluss trat unmittelbar nach der Entscheidung des EU-Rates vom 9. Juli 2013, die Ausnahmeregelung für Lettland aufzuheben, in Kraft.
Ernennung der externen Mitglieder des EZB-Prüfungsausschusses
Am 4. Juli 2013 ernannte der EZB-Rat Hans Tietmeyer und Jean-Claude Trichet mit Wirkung vom 1. August 2013 zu externen Mitgliedern des EZB-Prüfungsausschusses. Die Ernennung erfolgt für drei Jahre. Den Vorsitz des Ausschusses hat Erkki Liikanen, die übrigen Mitglieder sind Vítor Constâncio und Christian Noyer. Das Mandat des Prüfungsausschusses kann auf der Website der EZB abgerufen werden.
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