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Wem gehört die EZB?

30. Januar 2020

Die EZB gehört allen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten zusammen. Jede von ihnen hält einen Anteil am Kapital der EZB, sie sind also Anteilseigner. Anders gesagt stellt jede Zentralbank einen bestimmten Betrag zur Verfügung, damit die EZB auf ihr Ziel hinarbeiten kann, nämlich stabile Preise im gesamten Euroraum zu gewährleisten.

Die EZB gehört allein den Zentralbanken, es gibt keine privaten Eigentümer. Dies bedeutet unter anderem, dass wir nicht von privaten finanziellen Interessen beeinflusst werden, die unsere Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Wie viel zahlt jede einzelne Zentralbank ein?

Der Betrag richtet sich nach der Größe des jeweiligen Landes, hängt also seiner Bevölkerungszahl und seiner Wirtschaftsleistung im Verhältnis zur gesamten EU ab. Den prozentualen Anteil am Kapital der EZB, den jede Zentralbank einzahlen muss, nennt man Kapitalschlüssel. Mit dem Kapitalschlüssel wird die Höhe der einzelnen Beiträge genau berechnet.

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Manche Länder zahlen mehr ein als andere. Das bedeutet aber nicht, dass sie bei den Entscheidungen der EZB ein größeres Mitspracherecht haben. Je größer ein Land, desto höher auch sein Betrag. Alle Euro-Länder sind im EZB-Rat vertreten und können sich bei seinen Sitzungen zu Wort melden. Die Stimmrechte rotieren im EZB-Rat und werden mittels eines speziellen Systems zugewiesen.

Nur die Euro-Länder zahlen den vollen Betrag ein, der jeweils anhand des Kapitalschlüssels berechnet wird. EU-Länder mit eigener Landeswährung zahlen hingegen nur einen Bruchteil des auf sie entfallenden Betrags ein, genauer gesagt 3,75 %. Auch diese Länder leisten einen Beitrag, weil sie als Mitglieder im Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) in einige Entscheidungsprozesse der EZB eingebunden sind.

Jede Zentralbank zahlt also einen anderen Betrag ein. Kann sich dieser Betrag auch ändern?

Ja. Wir aktualisieren den Kapitalschlüssel und damit auch den von jeder Zentralbank einzuzahlenden Betrag alle fünf Jahre sowie immer dann, wenn sich die Anzahl der EU-Mitgliedstaaten ändert.

Auf diese Weise wollen wir Änderungen der Bevölkerungszahl und der Wirtschaftsleistung der Länder Rechnung tragen, die sich mit der Zeit und im Verhältnis zum Rest der EU ergeben.